Sachverständiger Mainz
André Schwerdtfeger
Bausachverständiger und Baugutachter
Parcusstraße 655116 Mainz
Tel: 06131 464 00 20
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Qualifikation
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 Standard Ein- und Zweifamilienhäuser
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung
- Sachkundenachweis gemäß Anlage 4C - TRGS 519
- Fachberater Wasserschadenbeseitigung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Schadenbeurteiler in der Immobilienbewertung
Cemal Seker
Bausachverständiger und Baugutachter
Friedrich-Ebert-Straße 4955130 Mainz
Tel: 06131 464 00 20
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Qualifikation
- öffentlich bestellt und vereidigt im Metallbauhandwerk, Teilgebiet Konstruktionstechnik von der Handwerkskammer Rheinhessen
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Gebäudeenergieberater (HWK)
- Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Mainz stehen Ihnen:
- Herr André Schwerdtfeger
- Herr Cemal Seker
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr André Schwerdtfeger, Herr Cemal Seker, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Mainz, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Mainz kommen bzw. sich nicht in Mainz auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Mainz - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Landeshauptstadt Mainz mit rund 204.000 Einwohnern ist die größte Stadt des Landes Rheinland-Pfalz. In Mainz befinden sich die Johannes Gutenberg-Universität, das römisch-katholische Bistum Mainz und viele Fernseh- sowie Rundfunkanstalten.
Die Großstädte Frankfurt am Main, Darmstadt, Ludwigshafen am Rhein und Mannheim sind in der näheren Umgebung von Mainz.
Das Mainzer Stadtgebiet teilt sich in 15 Ortsbezirke auf, wobei 3 dieser Ortsbezirke (Altstadt, Neustadt und Oberstadt) dem früheren Ortsbezirk Mainz-Innenstadt entsprechen.
Die Stadt bildet mit Wiesbaden ein länderübergreifendes Doppelzentrum mit rund 480.000 Einwohnern. Eine geographische und politische Besonderheit bilden die ehemals der Stadt Mainz zugehörigen Stadtteile (Mainz-Armöneburg, Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim). Die Vorsilbe „Mainz-“ der heutigen Wiesbadener Bezirke ist noch immer offizieller Bestandteil der Ortsbezeichnung. Im Zuge einer Grenzziehung zwischen der amerikanischen und französischen Besatzung (2. Weltkrieg), wurden die Mainzer Orte nach Wiesbaden eingemeindet. Die Grenzziehung beruht sich auf einen Vorschlag des Wiesbadener Regierungspräsidiums.
Die Stadt Wiesbaden gilt als eines der ältesten Kurbäder Europas, aufgrund ihrer 15 Thermal- und Mineralquellen. Das Wiesbadener Stadtbezirk gliedert sich in 26 Ortsbezirke, wovon sechs zur Kernstadt (Wiesbaden-Alt). Die übrigen zwanzig Bezirke wurden ehemals für die eingegliederten Gemeinden gebildet.
In Wiesbaden haben ca. 120.000 Unternehmen Ihren Sitz. Im Verhältnis zu anderen deutschen Städten, gilt Wiesbaden aufgrund einer sehr hohen Kaufkraft, als die zehntwohlhabendste Großstadt Deutschlands.
Der nächste Flughafen ist in Frankfurt am Main, von Mainz ca. 25 km entfernt.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Jockel-Fuchs Pl.
55116 Mainz
Bauamt:
Am 87er Denkmal
55131 Mainz
Grundbuchamt:
Amtsgericht
Diether-von-Isenburg-Straße
55116 Mainz