Baugutachter Mainz

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  André Schwerdtfeger Mainz

André Schwerdtfeger

Bausachverständiger und Baugutachter

Parcusstraße 6
55116 Mainz
Tel: 06131 464 00 20
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 Standard Ein- und Zweifamilienhäuser
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung
  • Schadenbeurteiler in der Immobilienbewertung
Dekra zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - André Schwerdtfeger - Mainz
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Cemal Seker Mainz

Cemal Seker

Bausachverständiger und Baugutachter

Friedrich-Ebert-Straße 49
55130 Mainz
Tel: 06131 464 00 20
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Qualifikation

  • öffentlich bestellt und vereidigt im Metallbauhandwerk, Teilgebiet Konstruktionstechnik von der Handwerkskammer Rheinhessen
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Gebäudeenergieberater (HWK)
  • Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Mainz stehen Ihnen:

  • Herr André Schwerdtfeger
  • Herr Cemal Seker
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr André Schwerdtfeger, Herr Cemal Seker, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Mainz, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Mainz kommen bzw. sich nicht in Mainz auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Mainz - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Landeshauptstadt Mainz mit rund 204.000 Einwohnern ist die größte Stadt des Landes Rheinland-Pfalz. In Mainz befinden sich die Johannes Gutenberg-Universität, das römisch-katholische Bistum Mainz und viele Fernseh- sowie Rundfunkanstalten.

Die Großstädte Frankfurt am Main, Darmstadt, Ludwigshafen am Rhein und Mannheim sind in der näheren Umgebung von Mainz. 

Das Mainzer Stadtgebiet teilt sich in 15 Ortsbezirke auf, wobei 3 dieser Ortsbezirke (Altstadt, Neustadt und Oberstadt) dem früheren Ortsbezirk Mainz-Innenstadt entsprechen.

Die Stadt bildet mit Wiesbaden ein länderübergreifendes Doppelzentrum mit rund 480.000 Einwohnern. Eine geographische und politische Besonderheit bilden die ehemals der Stadt Mainz zugehörigen Stadtteile (Mainz-Armöneburg, Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim). Die Vorsilbe „Mainz-“ der heutigen Wiesbadener Bezirke  ist noch immer offizieller Bestandteil der Ortsbezeichnung. Im Zuge einer Grenzziehung zwischen der amerikanischen und französischen Besatzung (2. Weltkrieg), wurden die Mainzer Orte nach Wiesbaden eingemeindet. Die Grenzziehung beruht sich auf einen Vorschlag des Wiesbadener Regierungspräsidiums. 

Die Stadt Wiesbaden gilt als eines der ältesten Kurbäder Europas, aufgrund ihrer 15 Thermal- und Mineralquellen. Das Wiesbadener Stadtbezirk gliedert sich in 26 Ortsbezirke, wovon sechs zur Kernstadt (Wiesbaden-Alt). Die übrigen zwanzig Bezirke wurden ehemals für die eingegliederten Gemeinden gebildet.

In Wiesbaden haben ca. 120.000 Unternehmen Ihren Sitz. Im Verhältnis zu anderen deutschen Städten, gilt Wiesbaden aufgrund einer sehr hohen Kaufkraft, als die zehntwohlhabendste Großstadt Deutschlands.

Der nächste Flughafen ist in Frankfurt am Main, von Mainz ca. 25 km entfernt.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Jockel-Fuchs Pl.
55116 Mainz

Bauamt:
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Diether-von-Isenburg-Straße
55116 Mainz

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